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Wie viel kostet der Patentschutz?
Die Gebühren für ein Patent machen gewöhnlich nur einen Teil der Gesamtkosten für den Patentschutz aus: Oft kommen weitere Aufwände dazu, z. B. für die Hilfe durch Spezialisten, für Recherchen oder für die Vertretung bei anderen Ämtern.
Zu den Gebühren für ein Schweizer Patent zählen:
Gebühren für die Anmeldung, Prüfung und Erteilung eines Patents
- Anmeldegebühr: darin inbegriffen sind bis zu zehn Patentansprüche
- Anspruchsgebühren: ab dem elften Patentanspruch für jeden zusätzlichen Patentanspruch
- Beschleunigungsgebühr: wenn Sie ein beschleunigtes Prüfungsverfahren beantragen
Die fakultative Recherche zur schweizerischen Patentanmeldung ist ebenfalls gebührenpflichtig.
Jahresgebühren
- Zur Aufrechterhaltung des Patents sind ab dem vierten Jahr nach dem Anmeldedatum Jahresgebühren zu bezahlen. Sie werden unabhängig davon fällig, ob sich der Antrag noch in der Prüfung befindet oder das Patent bereits erteilt ist.
Zu den weiteren Kosten können kommen:
- Vorbereitende Recherchen, Entwicklung der Patentierungsstrategie und Ausarbeitung der technischen Unterlagen
- Hilfe durch Spezialisten, insbesondere durch Patentanwälte
- Übersetzung der Patentanmeldung und der Patentschrift für den Patentschutz im Ausland
- Kosten für die Durchsetzung des Patents
Übersicht über die wichtigsten Gebühren in den schweizerischen, europäischen und internationalen Patentverfahren
Aktuelles
Agenda
23.10.2024 | Veranstaltung, Herkunftsangaben, IGE.IPI, News
Internationales Treffen von juristischen Experten für geografische Angaben
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18.09.2024 | Veranstaltung, Veranstaltungen
Conférence sur le partage de données – 17 octobre 2024
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